Die Mitglieder des Vorstandes erhalten für ihre Tätigkeit eine Barvergütung, Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan der technotrans AG sowie bestimmte Sachleistungen. Die Gesamtstruktur und die Höhe der Barvergütung werden vom Personalausschuss des Aufsichtsrates festgelegt.
Die Barvergütung setzt sich aus einem festen Grundgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung des Gesamtunternehmensziels "Konzernjahresüberschuss nach IFRS". Die Mitglieder des Vorstandes haben keine Pensionszusage erhalten, Kredite sind ihnen nicht gewährt worden und zu ihren Gunsten sind keine Bürgschaftsverpflichtungen übernommen worden.
Die laufenden Bezüge des Vorstandes (fix) enthalten Zahlungen der Gesellschaft für beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von 37 T€ (2005: 41 T€, 2004: 47 T€).
Die Hauptversammlung vom 05. Mai 2006 hat beschlossen, dass die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 6 lit. A) Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches für fünf Jahre unterbleibt.