Info: Laufende Börsenaufträge, die am 17. Oktober 2008 mit Börsenschluss noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung!Umstellung auf Namensaktien Aus „sieben-vierundvierzig-neunhundert“ wird „A-null-X-Y-G-A“
Die ordentliche Hauptversammlung der technotrans AG vom 9. Mai 2008 hat u.a. beschlossen, die bisherigen Inhaberaktien der Gesellschaft auf Namensaktien umzustellen. Im Folgenden möchten wir Ihnen als unseren Aktionären hierzu einige interessante Informationen geben.
Inhaberaktien, Namensaktien, was ist der Unterschied?
Bei Inhaberaktien ist derjenige Aktionär der Gesellschaft, der die Aktien in einem Depot bei einem Kreditinstitut verwahrt. Die Gesellschaft kennt daher weder den Namen noch die Anschrift des einzelnen Aktionärs und sie kann daher mit den Aktionären nur über die Depotbanken kommunizieren. Ein Beispiel dafür ist die Einladung zur Hauptversammlung: da das Unternehmen die Aktionäre nicht kennt, werden die Einladungen zunächst an die Depotbanken geschickt, die sie dann wiederum an diejenigen Kunden weiterleiten, die an einem bestimmten Stichtag Aktien der Gesellschaft im Depot haben.
Bei Namensaktien werden alle Aktionäre in einem Aktienregister geführt. Als Aktionär der Gesellschaft gilt nur derjenige, der im Aktienregister eingetragen ist. Verkauft ein Aktionär seine Aktien, wird ein Vermerk im Aktienregister eingetragen und derjenige, der die Aktien neu erworben hat, wird in das Aktienregister neu eingetragen.
Die Daten der Aktionäre (Name, Adresse, Geburtsdatum und Anzahl der Aktien) werden weitgehend automatisch und auf elektronischem Wege übertragen, so dass für den Aktionär keine Arbeit entsteht.
Außerhalb Deutschlands sind Namensaktien weit verbreitet, aber auch in Deutschland wird die Namensaktie zunehmend beliebter. Weitere interessante Informationen finden Sie auch in dem folgenden Artikel, der uns freundlicherweise vom HV-Magazin zur Verfügung gestellt wurde: Zeit für den Wechsel?
Was ändert sich durch die Umstellung
- für die Gesellschaft?
Für die direkte Kommunikation mit den Aktionären bietet die Namensaktie einmalige Chancen. Das Aktienregister ermöglicht es dem Unternehmen, mit seinen Aktionären direkt und gezielt zu kommunizieren, beispielsweise im Zusammenhang mit der Einladung zur Hauptversammlung. Hier erwarten wir auch recht signifikante Kosteneinsparungen, die die Belastungen durch die Namensaktie mehr als kompensieren sollten. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine größere Transparenz bezüglich der Aktionärsstruktur. Durch die Beobachtung von Veränderungen können Entwicklungen erkannt werden und das Unternehmen kann sich entsprechend einstellen. Dies ermöglicht auch eine gezieltere und damit effizientere Investor-Relations-Arbeit.
- für den Aktionär?
Zunächst einmal nicht viel, wenn man von der neuen, etwas gewöhnungsbedürftigen Wertpapier-Kennnummer einmal absieht. Insbesondere entstehen durch die Umstellung oder für die Führung des Registers für unsere Aktionäre keine Kosten. Auch die Dividende wird weiterhin über die Depotbank ausgezahlt. Lediglich erhalten unsere Aktionäre zukünftig Post direkt vom Unternehmen, beispielsweise die Einladung zur Hauptversammlung. Um an der Hauptversammlung teilzunehmen, muss der Aktionär der Gesellschaft spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung seine Anmeldung geschickt haben. Die weiteren Einzelheiten werden mit der Einberufung bekannt gemacht.
Was genau steht im Aktienregister?
Als Aktionär der Gesellschaft gilt nur, wer im Aktienregister eingetragen ist (§67 Abs. 1 und 2 AktG). Dort stehen die Aktionäre des Unternehmens mit den folgenden Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, bei einer juristischen Person deren Firma, die Geschäftsanschrift und der Sitz, sowie die jeweilige Anzahl der gehaltenen Aktien. Jeder Aktionär hat Anspruch darauf, Auskunft über die von ihm im Register eingetragenen Daten zu erhalten. Die Daten der Aktionäre werden von den Depotbanken automatisch übermittelt, wenn Aktionäre der Eintragung nicht widersprechen.
Sind die persönlichen Daten sicher?
Die Daten im Aktienregister sind vertraulich und werden nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben. Aktionäre müssen sich zwar nicht zwingend im Aktienregister eintragen lassen; gegenüber der Gesellschaft gilt jedoch ausschließlich der als Aktionär, der im Register eingetragen ist. Widerspricht der Aktionär bei der Depotbank, lässt diese sich in der Regel als Treuhänder eintragen. Dies führt dazu, dass der Aktionär keine direkten Informationen von der Gesellschaft bekommt, beispielsweise die Einladung zur Hauptversammlung, und er seine Aktionärsrechte nicht unmittelbar wahrnehmen kann.
Wie genau funktioniert die Umstellung?
Am 17. Oktober 2008, nach Börsenschluss, werden alle Depots unserer Aktionäre umgestellt. Die „alten“ Inhaberaktien mit der WKN 744 900 bzw. der ISIN DE0007449001 werden gegen die „neuen“ Namensaktien mit der WKN A0X YGA bzw. der ISIN DE000A0XYGA7 im Verhältnis 1:1 ausgetauscht. Am Montag, den 20. Oktober 2008 werden die „neuen“ Namensaktien gehandelt.