Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Geschäftsjahr 2011 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 4.2.3.
(Struktur der Vorstandsvergütung)
Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder entspricht den Vorgaben des Deutschen Coporate Governance Kodex mit der Ausnahme, dass bei der zum 1. Juni 2011 erfolgten Erstbestellung eines Mitglieds des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 kein variabler Anteil vereinbart worden ist. Hintergrund ist, dass der verbleibende Zeitraum des Geschäftsjahres nicht als ausreichend aussagekräftige Bemessungsgrundlage für eine variable Vergütung angesehen wurde. Im kommenden Geschäftsjahr 2012 werden jedoch wieder sämtliche Mitglieder des Vorstands unter vollständiger Berücksichtigung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex vergütet werden.
Ziff. 5.1.2. und 5.4.1.
(Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat)
Bei der Entscheidung über die Neubesetzungen von Organmitgliedern wird auch zukünftig vorrangig die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber Berücksichtigung finden und nicht ihr Geschlecht.
Ziff. 5.4.6.
(Zusammensetzung und Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Gesamtvergütung, die fixe und variable Bestandteile enthält, wie sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden. Eine erfolgsorientierte Vergütung, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthält, wurde dabei nicht vorgesehen. Die Gesamtvergütung wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen, unterteilt nach fixen und variablen Beträgen. Mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf eine individualisierte Darstellung verzichtet.
Sassenberg, Mai 2011
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Geschäftsjahr 2010 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 5.1.2. und 5.4.1.
(Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat)
Bei der Entscheidung über die Neubesetzungen von Organmitgliedern wird auch zukünftig vorrangig die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber Berücksichtigung finden und nicht ihr Geschlecht.
Ziff. 5.4.6
(Zusammensetzung und Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Gesamtvergütung, die fixe und variable Bestandteile enthält, wie sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden. Eine erfolgsorientierte Vergütung, die auch auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Bestandteile enthält, wurde dabei nicht vorgesehen. Die Gesamtvergütung wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen, unterteilt nach fixen und variablen Beträgen. Mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf eine individualisierte Darstellung verzichtet.
Sassenberg, September 2010
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom
18. Juni 2009 im Geschäftsjahr 2009 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)
In den Altverträgen ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Bei der 2010 anstehenden Prolongation wird der Forderung des Corporate Governance Kodex in dieser Beziehung Rechnung getragen werden.
Ziff. 4.2.3
(Vergütungsstruktur des Vorstandes)
Die bisherige Vergütungsstruktur entsprach nicht in allen Einzelheiten den neuen Vorgaben des aktuellen Corporate Governance Kodex. Die Verträge wurden überarbeitet mit dem Ziel, diese Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2010 zu erfüllen.
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird im Anhang zum
Jahresabschluss ausgewiesen, unterteilt nach fixen und variablen Beträgen, wie
sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden.
Mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf eine
individualisierte Darstellung verzichtet.
Sassenberg, Dezember 2009
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2009 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)
In den Altverträgen ist keinen Selbstbehalt vorgesehen. Bei der 2009 anstehenden Prolongation wird der Forderung des Corporate Governance Kodex in dieser Beziehung Rechnung getragen werden.
Ziff. 4.2.3
(Vergütungsstruktur des Vorstandes)
Die bisherige Vergütungsstruktur entsprach nicht in allen Einzelheiten den neuen Vorgaben des aktuellen Corporate Governance Kodex. Die Verträge werden überarbeitet mit dem Ziel, diese Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2010 zu erfüllen.
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen, unterteilt nach fixen und variablen Beträgen, wie sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden. Mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf eine individualisierte Darstellung verzichtet.
Sassenberg, September 2009
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 6. Juni 2008 im Geschäftsjahr 2008 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen – im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Sassenberg, September 2008
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 14. Juni 2007 im Geschäftsjahr 2007 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen – im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 5.3.3
(Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates – es ist kein solcher Ausschuss eingerichtet)
Ziff. 5.4.7
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Sassenberg, 18. September 2007
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom Juni 2006 im Geschäftsjahr 2006 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat - kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen - im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch anonymisiert)
Sassenberg, September 2006
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom Juni 2005 im Geschäftsjahr 2005 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat - kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen - im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 4.2.4
(Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch anonymisiert)
Sassenberg, September 2005
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom Mai 2003 im Geschäftsjahr 2004 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat - kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen - im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 4.2.4
(Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Ziff. 5.4.5
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch anonymisiert)
Sassenberg, September 2004
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom Mai 2003 im Geschäftsjahr 2003 entsprochen wurde und - sofern dies nicht der Fall war (3.10 - Bericht über Corporate Governance im Geschäftsbericht, insbesondere Erläuterung der Abweichungen; 4.2.3 Bekanntmachung der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstandes im Internet und Erläuterung im Geschäftsbericht sowie Information der Hauptversammlung über Grundzüge und Veränderungen; 7.1.4 Ausweis des Eigenkapitals von Beteiligungsunternehmen) - diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat - kein Selbstbehalt)
Ziff. 4.2.3
(Cap bei Aktienoptionen - im aktuellen Optionsprogramm nicht vorgesehen)
Ziff. 4.2.4
(Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Ziff. 5.4.5
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch anonymisiert)
Sassenberg, im Dezember 2003
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom Februar 2002 entsprochen wurde und wird mit Ausnahme der Empfehlung in:
Ziffer 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat: Ein Selbstbehalt wurde mit dem Versicherungsträger nicht vereinbart).